Die Kanzlei ist in der Lage, den Mandanten in allen Bereichen des Personen- und Familienrechts beizustehen, besonders im Hinblick auf Trennungen und Scheidungen, sowie auf Entmündigungsverfahren, Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft, oder Fragen in Zusammenhang mit der ehelichen oder nichtehelichen Abstammung.